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Arbeiten in kontaminierten Bereichen inkl. etwaiger Vor- und Nacharbeiten im Rahmen von Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen wie z.B. PAK, PCB, PCP, Blei, Formaldehyd, Lindan und/oder Holzschutzmittel benötigen eine Fachkunde nach Anlage 2A oder 2B TRGS 524.

Die TRGS 524 konkretisiert die in § 7 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) genannten Anfoderungen, beschreibt die Methodik zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen und stellt Grundanforderungen an die Auswahl der Schutzmaßnahmen.


Course plan

Kapitel 1: Allgemeine Grundlagen
Kapitel 2: Historie
Kapitel 3: Gefahrstoffe
Kapitel 4: Gefährdungsbeurteilung
Kapitel 5: TRGS 524
Kapitel 6: Verfahren/Techniken
Kapitel 7: Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Kapitel 8: Hygiene
Kapitel 9: Entsorgung
Kapitel 10: Gesundheitsgefahren
Kapitel 11: Erstellung der Dokumente